19.09.2022 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 5/2022

© Nile / pixabay.com
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Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten zu erfassen, so aktueller BAG-Beschluss

"Zeiterfassung ist eine Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und muss die gesamte Tages- und Wochenarbeitszeit der Beschäftigten umfassen". Mit dieser Feststellung verpflichtet das Bundesarbeitsgericht (BAG 13.9.2022 - 1 ABR 22/21) alle Arbeitgeber, die geleisteten Arbeitszeiten von Tarifbeschäftigten, Beamten und Auszubildenden durch ein (elektronisches) System der Zeiterfassung aufzunehmen. Dessen Einführung ist durch die europarechtskonforme Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtend, ein Initiativrecht des Betriebsrates besteht dabei nicht.  

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